FFP2 Maskenpflicht in medizinischen Praxen

Am 07.09.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 beschlossen.
Dazu gehört auch eine FFP2-Maskenpflicht u.a. für Patienten und Besucher von "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe". Heißt: Ab 1. Oktober 2022 ist das Tragen einer FFP2-Maske im Wartebereich Pflicht!